Fachthemen

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu verschiedene Fachthemen mit besonderem Stellenwert im Beschaffungswesen und der kantonalen Vergabepraxis wie zwingend einzuhaltende Vorgaben hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frauen und Männern.

Lohngleichheit von Frauen und Männern

Ab dem Schwellenwert für das Einladungsverfahren besteht für die Anbietenden eine Selbstdeklarations- und Nachweispflicht betreffend die Lohngleichheit von Frauen und Männern. Der Kanton Basel-Stadt führt Lohngleichheitskontrollen bei öffentlichen Vergaben durch. 

 

 

 

Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen

Öffentliche Aufträge werden gemäss Art. 12 IVöB nur an Anbietende vergeben, welche die geltenden Arbeitsschutz-bestimmungen, Arbeitsbedingungen sowie Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Bundesgesetz über die Schwarzarbeit einhalten. Die Anbietenden müssen eine Selbstdeklaration und in bestimmten Fällen entsprechende Nachweise einreichen.